Wir werden häufig gefragt, wie die derzeitige Situation ist - Diese möchten wir dir hier gerne darstellen.
Ob für TV-Streaming GIS Gebühren anfallen, hängt davon ab, was du für ein Endgerät nutzt.
Aktuell gilt weiterhin ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2015, das besagt dass du keine GIS Gebühren zahlen musst, wenn du Livestreaming nur auf Geräten nutzt, die keinen TV-Tuner verbaut haben und du auch sonst kein Gerät besitzt dass einen TV-Tuner hat. Das heißt, GIS-Kosten fallen nicht an, wenn du z.B. Tablets, Smartphones, Laptops, Spielekonsolen oder Fernseher nutzt, die keinen TV-Tuner besitzen.
Im Urteil des Verwaltungsgerichtshofes heißt es: "Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes sind lediglich jene Geräte, die "Rundfunktechnologien" verwenden (drahtloser terrestrischer Weg, Kabelnetze, Satellit). Ein Computer, über den mittels dieser Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (etwa mittels TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul), ist demnach als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen.” (Quelle: www.vwgh.gv.at/)
Und weiter: “Da der Mitbeteiligte lediglich über mehrere Computer mit Internetanschluss, aber über keine TV-Karte oder Radio-Karte (oder DVB-T-Module) verfügte, liegt kein Rundfunkempfangsgerät vor; der Mitbeteiligte ist kein Rundfunkteilnehmer.”
Hat dein Fernsehgerät also keinen TV-Tuner, dann gilt das Gerichtsurteil aus 2015, das besagt dass in diesem Fall keine GIS Gebühren fällig werden, da du kein Rundfunkteilnehmer bist.
Wir versuchen die aktuelle Situation hier abzubilden, können aber natürlich keine verbindliche Garantie übernehmen. Wende dich, wenn du unsicher bist, direkt an die GIS (www.gis.at).
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